Nennweiten Rohre und Formstücke
Die SANIT Formstücke und Rohre entsprechen den Anforderungen der DIN EN 1 2056 in Verbindung mit DIN 1 986-100 und DIN EN 752.
Damit ergeben sich Änderungen in der Bezeichnung der entsprechenden Artikel. Bis jetzt wurde mit der Nennweite DN der Innendurchmesser der Rohre bezeichnet.
SANIT gleicht Ihre Bezeichnung ab 2006 an die Vorgaben der EN-Normen an. Neu werden jetzt mit der Nennweite DN annähernd der Außendurchmesser der Formstücke und Rohre bezeichnet.
Bitte beachten Sie die Änderungen in den Produktgruppen Verbindungselemente, Vorwandinstallation und Entwässerungstechnik.
Gewindebezeichnungen
M - Metrisches ISO-Gewinde nach DIN 13
G - Gewinde in Zoll nach DIN EN ISO 228
R - Rohraußengewinde (kegelig) nach DIN EN 10226
SANIT Bezeichnung ALT - DN |
Nennweite |
Außendurchmesser entsprechend in mm |
25 | 30 | 32 |
32 | 40 | 40 |
40 | 50 | 50 |
50 | 56 | 56 |
70 | 70 | 75 |
80 | 90 | 90 |
100 | 100 | 110 |
125 | 125 | 125 |
150 | 150 | 160 |
200 | 200 | 200 |
SANIT- Messing Wanddurchführungen, Anschlussteile an Füllventilen und Kleinteile an Ablaufgarnituren für Spülen, Waschtische, Bade- und Duschwannen
REACH: Information über Bauteile mit bleihaltigen Messingkomponenten
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, REACH besagt, dass "die Identifizierung eines besonders besorgniserregenden Stoffes, SVHC2 und seine Aufnahme in die Kandidatenliste eine formelle Informationspflicht für Importeure, Hersteller und Lieferanten eines Erzeugnisses, das einen solchen Stoff mit einem Masseanteil > 0,1% enthält, auslöst.
Als Hersteller von Erzeugnissen im Sinne der o.g. Verordnung sind wir ein nachgeschalteter Anwender („downstream user“). Diese Erzeugnisse sind nicht registrierungspflichtig. Wir stellen keine Chemikalien (Stoffe) oder Zubereitungen her oder importieren solche in die EU. Angaben zu Inhaltsstoffen von Vor- und Hilfsprodukten basieren auf Angaben unserer Lieferanten. Wir legen Wert auf vertrauensvolle Lieferantenbeziehungen, die eine wichtige Basis für die Sicherstellung der Einhaltung der europäischen Chemikalienverordnung entlang der Lieferantenkette sind.
Am 27. Juni 2018 wurde das Metall Blei, EC-Nr. 231-100-4 mit der Nummer CAS 7439-92-1 in die SVHC-Kandidatenliste aufgenommen.
Die Werkstoffe Messing und Rotguss enthalten typischerweise mehr als 0,1% Blei. Wir informieren daher industrielle oder professionelle Anwender und Händler über diesen Sachverhalt.
In der Anlage erhalten Sie einen Überblick über die in den Produkten verwendeten Erzeugnisse mit deren jeweiligen Bleianteil.
Messing wird in Anschlussstutzen für Urinal-Rohbaukästen und UP-Spülkästen, für Anschlussnippel für Füllventile und für Ablaufventile und Kleinteile in Ablaufgarnituren für Spülen, Waschtischen und Badewannen verwendet. Verantwortungsvolles Handeln im Sinne unseres Umweltbewusstseins hat in den letzten Jahren bereits zu einer deutlichen Reduzierung des Buntmetallanteils in unseren Produkten geführt. Dort, wo unvermeidbar, wurde der Bleianteil der Komponenten deutlich reduziert. Durch den Einsatz sog. bleifreier Messingsorten, Pbf3 wird auf Blei sogar nahezu vollständig verzichtet.
Da Blei als Legierungsbestandteil festgebunden ist und somit keine Exposition zu erwarten ist, sind keine zusätzlichen Angaben zur sicheren Verwendung notwendig.
Darüber hinaus ist eine Kennzeichnung auf dem Erzeugnis nicht notwendig – d.h. es muss kein Hinweis aufgebracht werden, dass es einen SVHC-Stoff enthält.
Der Einsatz von Messingkomponenten für Rohrleitungssysteme der Gas- und Trinkwasserverteilung bleibt unverändert. Eine Übersicht über die zugelassenen Messinglegierungen für Armaturen und metallische Bauteile in der Trinkwasserverteilung ist auf der Website des UBA veröffentlicht: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1/dokumente/13th_revision_4ms_scheme_for_metallic_materials_part_b.pdf
Wir verwenden ausschließlich diese zugelassenen Messinglegierungen.
Für weitere Informationen zur REACH-Verordnung empfehlen wir Ihnen, die Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu besuchen: https://echa.europa.eu/documents/10162/23036412/nutshell_guidance_articles2_en.pdf/1e13dcce-b46b-43cb-904e-6c4675613e9d
Kandidatenliste und weitere Informationen einsehbar unter: http://echa.europa.eu/candidate-list-table und https://reach-clp-biozid-helpdesk.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DE/Kandidatenlistesuche_Formular.html
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen: info@sanit.com